Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von Deska Townhouses GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen derjenigen natürlichen oder juristischen Person oder Gesellschaft, die die Buchung vornimmt und/oder das überlassene Apartment nutzt (nachfolgend „Kunde“) und der von Deska Townhouses GmbH & Co. KG (nachfolgend „von Deska Townhouses“). Dies erfasst insbesondere alle Vertragsbeziehungen über die mietweise Überlassung von Apartments zu Wohnzwecken oder sonstige Räumlichkeiten, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der von Deska Townhouses zur Durchführung dieser Verträge (nachfolgend insgesamt „Beherbergungsvertrag“).
1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung. Ihnen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie werden seitens von Deska Townhouses ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote der von Deska Townhouses sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Beherbergungsvertrag kommt durch eine Buchungsanfrage des Kunden sowie einer entsprechenden Buchungsbestätigung der von Deska Townhouses bzw., falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen kann, durch Bereitstellung des Apartments zustande. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung von gültigen Kreditkarteninformationen des Kunden oder einer die Buchung legitimierenden dritten Person bei Buchung.
2.3 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. „Vertragspartner“ sind hierbei von Deska Townhouses und der Kunde. Von Deska Townhouses ist berechtigt, vor Ankunft des Kunden die aus dem Beherbergungsvertrag resultierenden Zahlungsansprüche auf der seitens des Kunden angegebenen Kreditkarte ganz oder teilweise zu reservieren; zu einer Abbuchung des Betrages kommt es hierdurch nicht. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er gegenüber von Deska Townhouses als Kunde zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Davon unabhängig ist in einem solchen Fall jeder Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
2.4 Von Deska Townhouses steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Ferner werden Gruppenbuchungen (ab 2 Apartments) oder Buchungen sonstiger Veranstaltungen erst mit schriftlicher Bestätigung der Buchung durch von Deska Townhouses bindend.
2.5 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Beherbergungs- oder Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch von Deska Townhouses. Gleiches gilt für die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenzahl. In diesem Fall ist von Deska Townhouses berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen.
2.6 Ist der Kunde Unternehmer, ist für den Inhalt und Umfang des Beherbergungsvertrages ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung der von Deska Townhouses maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder fernmündliche Bestellungen und Vereinbarungen. Ein entsprechender Widerspruch gilt jedenfalls dann nicht mehr als unverzüglich, wenn er von Deska Townhouses nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung zugegangen ist.
2.7 Bei Gruppenbuchungen (ab 2 Apartments) ist der Kunde verpflichtet, von Deska Townhouses bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine namentliche Teilnehmerliste der Gäste zukommen zu lassen.
§ 3 Apartmentbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
3.1 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte sonstige Räumlichkeiten stehen dem Kunden am vereinbarten Nutzungstag erst ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich von Deska Townhouses das Recht vor, gebuchte Apartments nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Die Zahlungspflicht des Kunden entfällt in diesem Fall jedoch nur insoweit, als der Kunde von Deska Townhouses nachweisen kann, dass diese durch eine mögliche Weitervermietung des Apartments entsprechenden Ersatz der Logiskosten erwirtschaften konnte. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 5.4.
3.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments/Raumes. Ist in der Buchungsbestätigung ein bestimmtes Apartment zugesagt, ist dieses aber nicht verfügbar, so ist von Deska Townhouses berechtigt, ein gleichwertiges Apartment im Haus zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3.3 Bei Anreise ist der Kunde verpflichtet, sich auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwarteten Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlassen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
3.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung seitens von Deska Townhouses und gegen Berechnung mitgebracht werden.
3.5 Das Rauchen in den gebuchten Apartments bzw. Räumlichkeiten der von Deska Townhouses ist grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Rauchen in den ausdrücklich als „Raucherzimmer“ ausgewiesenen Apartments oder Räumlichkeiten. Verstößt der Kunde gegen das Rauchverbot, ist er von Deska Townhouses gegenüber zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet (siehe hierzu auch Ziffer 7.10).
3.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann von Deska Townhouses über den ihnen dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preisliste) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes. Bei der Anmietung sonstiger Räumlichkeiten ist der Kunde verpflichtet, die Räumlichkeiten unverzüglich nach vertraglich vereinbarter Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben; eine verspätete Rückgabe berechtigt von Deska Townhouses zur Berechnung eines entsprechenden zusätzlichen Entgeltes
3.7 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit dem Buchungsbüro der von Deska Townhouses möglich. Diese Absprache sollte spätestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraums erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung seitens von Deska Townhouses, welche abhängig von der Verfügbarkeit sowie in freiem Ermessen der von Deska Townhouses erteilt werden kann. Diese schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung des ursprünglichen Beherbergungsvertrages. Ein Anspruch auf eine Vertragsverlängerung besteht grundsätzlich nicht.
§ 4 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
4.1 Von Deska Townhouses ist auf Grundlage des Beherbergungsvertrages verpflichtet, dem Kunden das gebuchte Apartment bzw. gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments oder sonstigen Räumlichkeiten sowie die für die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der von Deska Townhouses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der von Deska Townhouses an Dritte.
4.3 Die im Rahmen des Beherbergungsvertrages zu entrichtenden Preise richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen von Deska Townhouses und dem Kunden, die sich in der Regel aus der Buchungsbestätigung ergibt; die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich in dieser Zeit der bei von Deska Townhouses für derartige Leistungen allgemein berechnete Preis, so ist von Deska Townhouses berechtigt, per Apartment den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anzuheben. Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistungen der von Deska Townhouses, der Belegungsanzahl oder der Aufenthaltsdauer und stimmt von Deska Townhouses diesen Änderungen zu, ist von Deska Townhouses berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
4.5 Von Deska Townhouses ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Beherbergungsvertrag schriftlich vereinbart werden.
4.6 Rechnungen der von Deska Townhouses ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Von Deska Townhouses ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Beendigung des Beherbergungsvertrages; von Deska Townhouses ist jedoch berechtigt, bei längeren Aufenthalten von über 1 Woche bei Privatkunden bzw. über 2 Wochen bei Geschäftskunden wöchentlich (Privatkunden) bzw. 14-tägig (Geschäftskunden) Zwischenrechnungen zu stellen; diese sind ebenso wie Endrechnungen mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
4.7 Bei Zahlungsverzug ist von Deska Townhouses berechtigt, Zinsen für das laufende Jahr in Höhe von 8 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt von Deska Townhouses ausdrücklich vorbehalten. Bei nicht erfolgter Begleichung der Forderung trotz einmaliger Mahnung ist von Deska Townhouses berechtigt, die hinterlegte Sicherheitsleistung des Kunden zur Tilgung der Forderung heranzuziehen sowie die noch offene Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.
4.8 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur mit einem unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch gegenüber einer Forderung der von Deska Townhouses berechtigt. Eine Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Kunden gegenüber von Deska Townhouses an einen Dritten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der von Deska Townhouses.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
5.1 Getätigte Buchungen sind für die Vertragspartner bindend. Für eine Stornierung von gebuchten Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus dem Beherbergungsvertrag reduziert sich dabei nicht automatisch um die tatsächlich ersparten Aufwendungen der von Deska Townhouses, sondern allein nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vertragliche Bindung für die getätigte Buchung gilt nicht bei einer Verletzung der Verpflichtung seitens von Deska Townhouses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, sofern diesem ein Festhalten am Beherbergungsvertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
5.2 Eine Stornierung des Kunden des mit von Deska Townhouses geschlossenen Beherbergungsvertrages ganz oder teilweise ist nur wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von Deska Townhouses der Stornierung schriftlich zustimmt. Erfolgt eine Zustimmung der von Deska Townhouses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Beherbergungsvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde das gebuchte Apartment sowie die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs der von Deska Townhouses oder einer seitens von Deska Townhouses zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Im Falle einer ganz oder teilweisen Stornierung gelten die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 5.4.
5.3 Sofern zwischen von Deska Townhouses und dem Kunden eine Frist zur kostenfreien Stornierung des Beherbergungsvertrages schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum Ende dieser Frist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der von Deska Townhouses auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Stornierungsrecht schriftlich gegenüber von Deska Townhouses ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der von Deska Townhouses oder eine seitens von Deska Townhouses zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
5.4 Vorbehaltlich anderweitiger individueller Stornierungsregelungen, welche zwischen den Vertragsparteien im Rahmen der Buchungsbestätigung schriftlich zu erfolgen haben, gelten für Stornierungen seitens des Kunden die nachfolgenden Bestimmungen:
Für Buchungen bis 6 Übernachtungen pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Apartments und/oder Leistungen (nachfolgend „Anreise“) möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder in Fällen, in denen der Kunde die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch nimmt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen.
Für Buchungen von 7-21 Übernachtungen (1-3 Wochen) pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 10 Tage vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder in Fällen, in denen der Kunde die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch nimmt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen.
Für Buchungen von 22-167 Übernachtungen (über 3 Wochen bis 6 Monate) pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage (4 Wochen) vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder in Fällen, in denen der Kunde die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch nimmt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen.
Für Buchungen von über 168 Übernachtungen (ab 6 Monate) pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder in Fällen, in denen der Kunde die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch nimmt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen.
Für Buchungen sonstiger Räumlichkeiten bzw. bei Buchungen von Veranstaltungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage (4 Wochen) vor der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Leistung möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder in Fällen, in denen der Kunde die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch nimmt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen.
Für Gruppenbuchungen (ab 2 Appartments) ist eine kostenfreie Stornierung bis 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen bis zum Anreisetag (0.00 Uhr) reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% Buchungswertes verpflichtet.
Sämtliche vorgenannten Preisreduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.5.
5.5 Von Deska Townhouses wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Apartments und/oder Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt von Deska Townhouses eine erneute Vermietung der Apartments für den von dem Kunden gebuchten Leistungszeitraum, so reduziert sich die Zahlungspflicht des Kunden nach vorstehender Ziffer 5.4 um den Betrag, aus der die Summe der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung des Kunden den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Kunden vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Kunden möglich. Darüber hinaus ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass von Deska Townhouses überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Kündigung durch von Deska Townhouses
6.1 Wurde zwischen von Deska Townhouses und dem Kunden eine Frist zur kostenfreien Stornierung des Beherbergungsvertrages schriftlich vereinbart (vgl. Ziffer 5.3), ist von Deska Townhouses innerhalb dieser Frist ihrerseits berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, sofern Anfragen anderer Kunden nach dem/den vertraglich gebuchten Apartment/s, Leistungen und/oder sonstigen Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung seitens von Deska Townhouses nicht auf sein Recht zu einer kostenlosen Stornierung der Buchung innerhalb der vereinbarten Frist verzichtet.
6.2 Von Deska Townhouses ist jederzeit zur Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, sofern der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen lassen einer seitens von Deska Townhouses gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet.
6.3 Ferner ist von Deska Townhouses berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere seitens von Deska Townhouses nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Apartments, Leistungen, Veranstaltungen oder sonstige Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, des Veranstalters oder des Zwecks der Anmietung,
gebucht werden;
von Deska Townhouses begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit der anderen Gäste oder von Mitarbeitern des Hauses oder das Ansehen der von Deska Townhouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der von Deska Townhouses zuzurechnen ist;
eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.
6.4 Von Deska Townhouses hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts-/ Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.5 Bei berechtigter Kündigung durch von Deska Townhouses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der von Deska Townhouses bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
7.1 Von Deska Townhouses haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gleich welcher Art (vertraglich oder gesetzlich, auch deliktisch) sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, sofern von Deska Townhouses die Pflichtverletzung zu vertreten hat, (ii) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der von Deska Townhouses beruhen, (iii) die zwingende Haftung der von Deska Townhouses aus dem Produkthaftungsgesetz bzw. die Haftung aus einer seitens von Deska Townhouses übernommenen Garantie, sowie (iii) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sog. Kardinals- und Kernpflichten) seitens von Deska Townhouses beruhen; dies sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrages erst ermöglichen. Werden vertragstypische Pflichten fahrlässig verletzt, ist die Haftung seitens von Deska Townhouses – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für von Deska Townhouses bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist eine Haftung seitens von Deska Townhouses für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.
7.2 Einer Pflichtverletzung der von Deska Townhouses steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter dieser Ziffer 7 gelten jedoch auch für die Haftung seitens von Deska Townhouses für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der von Deska Townhouses.
7.3 Für eingebrachte Sachen haftet von Deska Townhouses dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei Beschädigung oder Verlust bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises, höchstens jedoch 3.500 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 800 € (Versicherungssumme) im Apartmentsafe (soweit vorhanden) oder in einem Safe im Managerbüro, die nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten zur Verfügung stehen, aufbewahrt werden. Von Deska Townhouses empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, der von Deska Townhouses Anzeige macht (§ 703 BGB). Gegenstände oder Materialien, die vom Kunden in allgemein zugänglichen Räumen der von Deska Townhouses, auch in technischen Einrichtungen und Veranstaltungsräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter der von Deska Townhouses in Obhut genommen werden. In den Apartments gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Kunde eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung der von Deska Townhouses ausgeschlossen.
7.4 Gegenstände, die der Kunde in den Räumlichkeiten der von Deska Townhouses zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten den Kunden nachgesandt. Von Deska Townhouses verpflichtet sich jedoch, diese Gegenstände 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung aufzubewahren. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden die Gegenstände dem Finder gegen Quittierung ausgehändigt. Eine Haftung der von Deska Townhouses für diese Gegenstände ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit dem Kunden ein Kraftfahrzeug-Stellplatz in der Garage, Tiefgarage oder auf einem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird oder Gepäckstücke bzw. andere Gegenstände des Kunden für die Dauer seiner Abwesenheit auf dessen ausdrücklichen Wunsch durch von Deska Townhouses aufbewahrt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Wertgegenstände über EUR 500.- werden seitens von Deska Townhouses nur auf entsprechenden Hinweis des Kunden und nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der von Deska Townhouses aufbewahrt; von Deska Townhouses ist jederzeit berechtigt, die Aufbewahrung von Wertgegenständen abzulehnen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie aufbewahrter Gepäckstücke oder Gegenstände des Kunden haftet von Deska Townhouses nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht der von Deska Townhouses besteht nicht. Etwaige Schäden sind von Deska Townhouses unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 7.9 gilt entsprechend.
7.6 Weckaufträge werden seitens von Deska Townhouses mit größter Sorgfalt gefälligkeitshalber ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wegen der Folgen unterlassener Weckaufträge sind ausgeschlossen.
7.7 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
7.8 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der von Deska Townhouses auftreten, wird von Deska Townhouses bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.9 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, gegenüber von Deska Townhouses anzuzeigen. Ansprüche des Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber von Deska Townhouses schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seitens von Deska Townhouses gem. Ziffer 7.1 sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Ansprüche durch von Deska Townhouses oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.
7.10 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder seine Besucher in den Räumlichkeiten der von Deska Townhouses oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die von Kindern des Kunden beigebracht wurden bzw. die auf unerlaubtes Rauchen in den Apartments bzw. Räumlichkeiten der von Deska Townhouses zurückzuführen sind.
7.11 Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren sämtliche Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung des Beherbergungsvertrages ebenso wie sämtliche weitere vertraglichen oder gesetzlichen, auch deliktischen Haftungs- und Schadensersatzansprüche innerhalb in einem Jahr ab dem Tag, ab dem die Leistungsverbringung nach dem Beherbergungsvertrag beendet wurde bzw. beendet werden sollte.
§ 8 Vom Kunden mitgebrachte Dekoration
Die Anbringung von Dekorationsmaterialien in den Apartments der von Deska Townhouses ist nur mit vorheriger Zustimmung seitens von Deska Townhouses zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit der Dekoration hat der Kunde einzustehen. Der Kunde haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt von Deska Townhouses von Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Datenschutz
Von Deska Townhouses ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden – auch wenn diese von einem Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern oder durch seitens von Deska Townhouses beauftragte Dritte bearbeiten oder speichern zu lassen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Auftragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der jeweiligen Betriebsstätte der von Deska Townhouses.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der von Deska Townhouses; dies gilt im kaufmännischen Verkehr auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
10.4 Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beherbergungsvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechend wirksamer Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Beherbergungsvertrag.
Von Deska Townhouses GmbH & Co. KG
Stand: Juli 2011




